Feuerwehrmann wegen fahrlässiger Tötung in Marzahn verurteilt
Berlin-Marzahn, September 2023: Ein tragischer Unfall mit einem Rettungswagen endete für einen 83-jährigen Rentner tödlich – nun wurde der Fahrer des Einsatzfahrzeugs, ein 26-jähriger Feuerwehrmann, vom Amtsgericht Berlin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

© John Boutin
Am 30. September 2023 war Chris K. (Name geändert) mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Notfalleinsatz in Hellersdorf. An der Kreuzung Landsberger Allee/Marzahner Promenade fuhr er trotz roter Ampel in die Kreuzung ein. Alle anderen Verkehrsteilnehmer hatten bereits angehalten – mit Ausnahme von Karl M. (83), der bei grünem Licht versuchte, die Kreuzung mit seinem Citroën zu überqueren. Es kam zur Kollision.

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Der Rentner erlitt schwere Verletzungen, darunter mehrere Rippenbrüche, und verstarb wenig später im Krankenhaus an Multiorganversagen. Im anschließenden Strafverfahren zeigte sich der Feuerwehrmann tief betroffen: „Es tut mir so leid“, erklärte er unter Tränen. Er habe angenommen, dass alle Verkehrsteilnehmer die Einsatzsignale wahrgenommen hätten.

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Zeugen bestätigten, das Martinshorn schon lange vor dem Zusammenstoß gehört zu haben. Ob Karl M. dazu in der Lage war, bleibt fraglich. Laut Zeugenaussagen war er schwerhörig, trug Hörgeräte und war auf eine Sauerstoffversorgung angewiesen. Es wurde außerdem berichtet, dass er an der Lungenkrankheit COPD litt. Die körperliche Verfassung des Verstorbenen ließ Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit aufkommen.

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Die Verteidigung forderte Freispruch mit Verweis auf ein mögliches Mitverschulden oder gar die Fahruntauglichkeit des Rentners. Die Staatsanwaltschaft räumte zwar ein erhebliches Mitverschulden des 83-Jährigen ein, betonte jedoch die Pflicht des Fahrers, stets mit verkehrswidrigem Verhalten anderer zu rechnen. Laut Gutachten hätte der Unfall bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h verhindert werden können – Chris K. fuhr jedoch mit 56 km/h in die Kreuzung ein.
Das Gericht kam letztlich zu dem Schluss, dass ein sogenanntes „Augenblicksversagen“ vorliege. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den RTW-Fahrer wiege zwar nicht besonders schwer, dennoch verbleibe eine Restschuld beim Angeklagten.
Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro, aufgeteilt in 40 Tagessätze zu je 60 Euro. Der bisher unbestrafte Feuerwehrmann wurde von Kollegen als ausgesprochen umsichtig, zuverlässig und sorgfältig beschrieben – auch im Umgang mit Einsatzfahrzeugen. Das nach dem Unfall eingeleitete Disziplinarverfahren dürfte nun ebenfalls zeitnah abgeschlossen werden.
Das Verhalten trifft auf keinen Fall diesen Feuerwehrmann hier sollte die Politik sich einmal einschalten und das endlich durchsetzen was man vor Jahren bereits schon mehrfach angekündigt hatteEs ist leider bis zum heutigen Tag diesbezüglich noch nichts passiert Nur Blah Blah wie bei allen anderen Sachen
Es sollten schon seit Jahren andere und lautere Signale für Feuerwehr Polizei und Krankenwagen vorgenommen werden die weitaus hörbaren sind als unsere alten veralteten Signale die wirklich kaum hörbar sind beim Auto fahren