Dreifachmord in Marzahn: Prozess gegen Matthias J. beginnt
Berlin – Der Prozess um den grausamen Dreifachmord in Berlin-Marzahn hat begonnen. Matthias J. (37) steht vor dem Landgericht, weil er seine Lebensgefährtin Franziska W. (31) und ihre beiden Töchter Josephine (6) und Emily (5) am 31. Oktober 2024 mit einer Armbrust und einem Messer getötet haben soll. Die Anklage wirft ihm Mord in drei Fällen mit besonderer Grausamkeit vor.

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Die Tat: Ein Akt unvorstellbarer Brutalität
Laut Anklage griff Matthias J. zunächst seine Lebensgefährtin an. Er soll ihre Füße mit Klebeband gefesselt und sie mit mehreren Armbrustpfeilen verletzt haben. Diese zog er mit erheblichem Kraftaufwand wieder heraus, um sie erneut zu verschießen. Zudem stach er mit einem Messer auf sie ein.
Anschließend wandte er sich den Kindern zu. Josephine wurde von einem Pfeil getroffen, der ihre Wirbelsäule durchschlug. Wäre sie überlebt, wäre sie querschnittsgelähmt gewesen. Auch Emily wurde von Armbrustpfeilen getroffen und mit einem Messerstich in die Brust tödlich verletzt.
Die Wohnung in der Ludwig-Renn-Straße zeigte deutliche Spuren eines verzweifelten Überlebenskampfes. Abwehrspuren belegen, dass Mutter und Töchter sich mit aller Kraft gewehrt haben – jedoch ohne Erfolg.

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Das Geständnis des Angeklagten
Vor Gericht gestand Matthias J. die Tat über seine Anwältin. Er schilderte, dass er sich in einem „Tunnel“ befunden habe und keinen Ausweg mehr gesehen hätte. Er sprach von Angst, Panik und Konflikten mit seiner Lebensgefährtin, unter anderem über den „beängstigenden Zustand der Welt“. Angeblich habe sie ihn verlassen und ihm die Kinder wegnehmen wollen.
„Ich wollte sie nicht töten … Ich wollte sie nicht quälen …“ sagte er. Über seine Töchter erklärte er: „Ich habe sie geliebt … Aber sie sollten das Elend nicht ertragen, nicht leiden müssen.“ Er behauptete, es habe „schnell gehen“ sollen.

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Nach der Tat floh er nach Heidelberg, wo er am 5. November 2024 festgenommen wurde.
Psychiatrische Unterbringung möglich
Während des Prozesses zeigten sich viele Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal schockiert. Nachbarn beschrieben die Familie als unauffällig und konnten die Tat kaum fassen.

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Die Verteidigerin beantragte, den Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln, da Matthias J. möglicherweise unter einer schweren geistigen Erkrankung leide. Eine psychiatrische Sachverständige stützt diese Einschätzung und sieht Hinweise auf eine paranoide Störung. Auch der Staatsanwalt hält eine Unterbringung in der Psychiatrie für möglich. Das Gericht wird darüber beraten.