Biesdorf- Am Abend gegen 21.30 Uhr wurde die Besatzung eines Rettungswagen der Berliner Feuerwehr zu einer Unterkunft für Jugendliche und heranwachsene im Blumberger Damm alarmiert.
Eine 17-jährige rief den Notruf und gab an, ihr Freund habe blutiges Erbrechen.
Mit der Ankunft der Rettungskräfte wurde dieses kontrolliert und es wurde eine starke alkoholisierung wahrgenommen, dennoch kein blutiges Erbrechen.
Die Lage drohte zu eskalieren und es wurden Kräfte der Polizei, so wie eine Notärztin hinzugezogen, die den weiteren Verlauf des 16-jährigen bestimmen sollte, da von nun an beide den Transport in ein Krankenhaus verweigerten.
Die Rettungssanitäterin wurde von beiden Jugendlichen verbal angegriffen und beleidigt. Es folgte eine Anzeige seitens der Rettungssanitäterin, wegen Beleidigung.
Aufgrund des Zustandes des Jugendlichen musste er von Einsatzkräften gestützt in Richtung Rettungswagen gebracht werden.
Die Jugendlichen wollten nicht, dass der 16-jährige Freund in ein Krankenhaus transportiert wird und konnten zumindest ein Transport vorerst abwenden, da sich beide Parteien aggressiv verhielten und um sich schlugen, dabei wurde ein Polizeibeamter mit der Faust im Gesicht verletzt.
Im weiteren Verlauf wurden Abschnittskräfte der Polizei so wie ein Gruppenwagen der 35. Einsatzhundertschaft hinzugezogen, um die Lage vor Ort zu entspannen.
Eine Atemalkoholkontrolle bei dem 16-jährigen ergab einen Wert von 1.4 Promille und er kam in das Sana-Klinikum nach Lichtenberg.
Doch noch bevor er transportiert werden konnte, wollte er nicht akzeptieren, daß seine Freundin weiterhin am Boden gefesselt liegen bleibt und versuchte sich von der Trage zu reißen.
Mehrere Einsatzkräfte der Polizei konnten diesen Versuch abwenden und fesselten ihn an der Trage, um ihn transportfähig zu machen.
Seine Freundin verblieb lautstark vor Ort und wehrte sich weiterhin gegen die Einsatzkräfte und beleidigte diese im gesamten Einsatzablauf. Sie wurde in eine Unterkunft für Jugendliche transportiert.
Es wurden Anzeigen gefertigt wegen tätlichen Angriffs, Beleidigung und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der verletzte Polizist begab sich in ambulanter Behandlung und trat vom Dienst ab.
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