AGB

10 Nutzungsrechte und Urheberrecht

10.1 Berlin-Doku.de steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

10.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

10.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

10.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

10.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheber-kennzeichnung erfolgt.

10.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

10.7 Berlin-Doku.de räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Berlin-Doku.de erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

10.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Berlin-Doku.de zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

10.9 Bei Berlin-Doku.de verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

10.10 Auf Anfrage durch Berlin-Doku.de ist der Kunde verpflichtet, Berlin-Doku.de Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

10.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Berlin-Doku.de in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Berlin-Doku.de wie folgt als Urheber benennen: John Boutin / berlin-doku.de

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

10.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Berlin-Doku.de

11 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

11.1 Berlin-Doku.de ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Berlin-Doku.de berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

11.2 Die Rechnungsstellung durch Berlin-Doku.de erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

11.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Berlin-Doku.de sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

11.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Berlin-Doku.de, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

12 Schadensersatz und Vertragsstrafe

12.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Berlin-Doku.de zu zahlen.

12.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Berlin-Doku.de) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

13 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.