Gestern Abend führte die Berliner Polizei eine Durchsuchung in der Wohnung einer 27-jährigen Polizeibeamtin durch. Diese Maßnahme erfolgte auf Grundlage eines richterlich erlassenen Durchsuchungsbeschlusses.
Anlass der Ermittlungen waren Anzeigen von zwei Geschädigten, die sich zuvor bei einem Polizeiabschnitt gemeldet hatten.
Die beiden Betroffenen gaben an, dass sie sich gemeinsam mit weiteren Personen in der Wohnung der beschuldigten Polizeibeamtin aufgehalten hatten. Während dieses Treffens seien sie unter Drogen gesetzt worden. Weiterhin berichteten die Geschädigten, dass an ihnen anschließend ohne ihr Einverständnis sexuelle Handlungen vorgenommen worden seien.
Die Durchsuchung der Wohnung verlief erfolgreich. Die Ermittlungen in diesem Fall wurden an ein Fachkommissariat für Sexualdelikte sowie ein Kommissariat für Beamtendelikte beim Landeskriminalamt übergeben. Neben strafrechtlichen Konsequenzen werden disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen die Beamtin geprüft. Diese Disziplinarmaßnahmen stehen jedoch in Abhängigkeit vom Ausgang des laufenden Strafverfahrens.
Die Ermittlungen dauern an.
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