Wohnungseinbrecher nach Sprung aus Fenster festgenommen
Hellersdorf- Am Abend wählte eine aufmerksame Anwohnerin den Notruf der Polizei Berlin, nachdem sie zwei Männer an einem Fenster im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses sah und in die Wohnung einstiegen.

© John Boutin
Ein Wohnungseinbruch beschäftigte die Polizei Berlin am Freitagabend gegen 19.30 Uhr im Bereich der Tollensestraße, wobei aus mindestens einer Wohnung Schmuck entwendet wurde.

© John Boutin
Ersteintreffende Beamten der Polizei konnten die Tatverdächtigen über einen Innenhof der Tollensestraße verfolgen, nachdem die Tatverdächtigen dort aus einem Fenster im Erdgeschoss sprangen.
Bei dem Sprung aus dem Fenster verletzte sich ein Tatverdächtiger am Knie und brüllte vermutlich geschuldet durch den Schmerz in die Umgebung.

© John Boutin
Nachalarmierte Einsatzkräfte konnten die Verfolgung eines Tatverdächtigen bis in eine Bauruine aufnehmen und kreisten das Gebäude mit Einsatzkräften und einem Polizeihund ein.

© John Boutin
Aufgrund der Einsatzlage musste ein Polizeihubschrauber unterstützend hinzugerufen werden, dieser hat die Umgebung nach dem zweiten flüchtigen übernommen. Der zweite Tatverdächtige konnte jedoch unerkannt flüchten.
Durch einen Sprung aus dem 1. Obergeschoss der Bauruine versuchte der andere seine Flucht weiter fortzusetzen, was ihm jedoch nicht gelang.

© John Boutin
Er stürzte aus dem Fenster und verletzte sich schwer am Bein und konnte daraufhin festgenommen werden.
Auf der Flucht von der Wohnung in die Ruine, verlor mindestens ein Tatverdächtiger ein Teil der Beute, dieser von Einsatzkräften dokumentiert und eingesammelt wurde.

© John Boutin
Eine hinzugerufene Besatzung eines Rettungswagen brachte den Tatverdächtigen nach dem Sprung aus dem 1. Obergeschoss in ein Krankenhaus, wo er kontrolliert wurde. Anschließend fuhren Beamten der Polizei Berlin den Tatverdächtigen in die Gefangenensammelstelle.

© John Boutin
Kriminalpolizisten sicherten die Beweismittel und auch Hebelspuren an einem Fenster der Erdgeschosswohnung.
Die Wohnungsmieter waren zum Zeitpunkt des Einbruchs nicht Zuhause.