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Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers des IS-Finanzierungsnetzwerks

Am 28. Januar 2025 ließ die Bundesanwaltschaft den russischen Staatsangehörigen Zelimkhan D. in Berlin durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen.

Kräfte des BKA nahmen den mutmaßlichen Unterstützer fest.
© John Boutin / @stadtstrolch

Grundlage der Festnahme war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025. Dem Beschuldigten werden die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a, § 129b StGB) sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) zur Last gelegt.

Bei Zelimkhan D. handelt es sich um die vierte Person, die seit dem letzten Jahr festgenommen werden konnte, so Dr. Ines Peterson auf Anfrage.

Verdachtsmomente
Zelimkhan D. soll sich spätestens im August 2022 einer kriminellen Vereinigung angeschlossen haben, die zum Ziel hatte, Gelder für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu sammeln. Diese Gelder wurden vor allem über soziale Medien eingeworben und anschließend – teils durch Mittelsmänner – an IS-Mitglieder im Ausland weitergeleitet. Die finanzielle Unterstützung kam insbesondere weiblichen IS-Mitgliedern in kurdischen Haftlagern sowie IS-Kämpfern zugute.

Innerhalb des Netzwerks war Zelimkhan D. insbesondere im Raum Berlin aktiv. Er organisierte Spendensammlungen und verwaltete zeitweise eine der zentralen Spendenkassen. Nach bisherigen Erkenntnissen war er an Transaktionen in Höhe von über 60.000 Euro beteiligt, die zugunsten des IS geleistet wurden.

Noch am Tag seiner Festnahme wird Zelimkhan D. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.

Die Ermittlungen zu weiteren Beteiligten und möglichen Verbindungen des Finanzierungsnetzwerks dauern an.

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